Ihre Landschlachterei für Lüneburg und Umgebung

 

ist  NEULAND für Sie Neuland?  

 

Entstehung und Ziele

"NEULAND - Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V." wurde 1988 als Verein mit Sitz in Bonn gegründet. Der Verein hat die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um NEULAND als ein eigenständiges Markenfleischprogramm aufzubauen. NEULAND hat sich nicht als Ökoprogramm gegründet, sondern ein neues Konzept entwickelt. Dabei wurden Maßstäbe für die artgerechte Tierhaltung gesetzt, die inzwischen von vielen Institutionen anerkannt sind.

 

Das Ziel ist, eine qualitätsorientierte, tiergerechte und umweltschonende Tierhaltung auf bäuerlichen Betrieben zu entwickeln.

 

Die Tiere werden zu einem angemessenen Preis, der die Existenz der  landwirtschaftlichen Betriebe sichert, aufgekauft, geschlachtet und an Fleischerfachgeschäfte, Großküchen und Gastronomie vermarktet.

Es ist eine Besonderheit, dass NEULAND nicht von der Fleischer- oder Schlachter Branche gegründet wurde, sondern von fünf gesellschaftlichen Verbänden.

 

Die Träger des NEULAND e.V.:

 

 

Ÿ  Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft e.V. (ABL)
Bahnhofstrasse 31
59065 Hamm
Telefon: 0 23 81 - 905 31 71
Fax: 0 23 81 - 49 22 21
E-Mail: "mailto:info@abl-ev.de"
Internet: "http://www.abl-ev.de"

 

Ÿ  Deutscher Tierschutzbund (DTschB)
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Telefon: 02 28 / 60 49 6 - 0
Fax: 02 28 / 60 49 6 - 40

      E-Mail: "mailto:bg@tierschutzbund.de"
      Internet: "http://www.Tierschutzbund.de"

 

 

Ÿ  BUKO-Agrar Koordination
Nernstweg 32-34
22765 Hamburg
Telefon: 040 / 39 25 26
Fax: 040 / 39 90 06 29
E-Mail: "mailto:info@bukoagrar.de"

      Internet: "http://www.bukoagrar.de"

 

 

Ÿ  BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Telefon: 030 / 27 58 64 - 0
Fax: 030 / 27 58 64 - 40
E-Mail: "mailto:bund@bund.net"
Internet: "http://www.bund.net"

 

 

Diese Verbände haben NEULAND mit gegründet, die Richtlinien entwickelt und garantieren deren Einhaltung. 

 

Durch die überwiegende Zusammenarbeit von NEULAND mit den regionalen Fleischerfachgeschäften findet sich bei NEULAND eine breite Palette von regionalen, genussvollen Spezialitäten.
Neuerdings engagiert sich NEULAND auch in der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren von vom Aussterben bedrohten Nutztierarten, wie dem

Bunten Bentheimer Schwein, der Diepholzer Moorschnucke und

der Thüringer Waldziege," so Jochen Dettmer, Bundesgeschäftsführer vom NEULAND-Verein.


 

Richtlinien - Haltung und Fütterung

Die Richtlinien enthalten die Kriterien über die Haltung, Fütterung, Transport usw. der Tiere auf NEULAND - Höfen. Es gibt diese Richtlinien für Schweine, Rinder, Schafe, Legehennen und Mastgeflügel. Der Schwerpunkt der Richtlinien liegt auf der artgerechten Tierhaltung. Die ausführlichen Richtlinien kann man sich unter www.neuland-fleisch.de. einsehen. Darin sind zahlreiche Details beschrieben wie z.B. Anzahl von Fress- und Tränkplätze, Größe der Liege- und Auslauffläche oder die Fensterfläche in Bezug auf die Stallfläche.

 

Die Grundsätze für alle Tierarten:

 

 

Stroh:

‌Die Tiere liegen auf Einstreu; Spalten- oder Lochböden sind nicht erlaubt; dadurch entsteht ökologisch wertvoller Festmist und keine Gülle.

 

Auslauf:

Allen Tieren steht ganzjährig ein Auslauf zur Verfügung.

 

Anbindung:

Anbindung oder andere dauerhafte Fixierung ist nicht erlaubt.

 

Futter:

Nur heimische Futtermittel sind erlaubt; damit wird der Import von Futtermitteln (vorwiegend Sojaschrot) ausgeschlossen; tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind verboten. Ebenso sind Antibiotika oder andere Leistungsförderer untersagt.

 

Gentechnik:

Gentechnik darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung (z.B. gentechnisch veränderter Mais) eingesetzt werden.

 

Bäuerliche Landwirtschaft:

Bestands- und Flächenobergrenzen (z.B. max. 650 Mastschweine pro Betrieb) verhindern, dass Großbetriebe die Vermarktung dominieren.

 

 

 

Diese Kriterien gelten stets für den gesamten Betrieb, für alle Tiere und ganzjährig. Eine Teilumstellung von z.B. einem Stallabteil ist nicht möglich.

 

Quelle: www.neuland-fleisch.de